Verfahren
In einer ersten Phase schlagen die Bürgermeister(innen) oder Vertreter der Kirchen bis zum 6. Mai 2024 dem jeweiligen Landrat besonders auszeichnungswürdige Projekte, Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen aus ihren Kommunen vor.
- Formular »Nominierungsbogen« Mit diesem Nominierungsbogen können Sie auszeichnungswürdige Vereine/Initiativen/Institutionen/Einzelpersonen vorschlagen.
In der zweiten Phase nehmen die Landräte aus den eingegangenen Vorschlägen die Nominierungen vor, die sie durch eigene Vorschläge ergänzen können. In Chemnitz, Dresden und Leipzig nominieren die Oberbürgermeister ihre Kandidaten direkt. Bis zum 20. Mai 2024 können je Kategorie bis zu fünf Nominierungen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten eingereicht werden.
In der dritten Phase werden die Nominierten um eine eigene Beschreibung ihrer Projekte oder Initiativen bis zum 24. Juni 2024 gebeten. Diese Projektbeschreibung ist Voraussetzung, um in das Auswahlverfahren zu kommen. Eine vom Ministerpräsidenten einberufene Jury ermittelt die Preisträger aus den vorliegenden Nominierungen. Die Preise sind in allen fünf Kategorien jeweils mit 5.000 Euro dotiert.
- Formular »Projektbeschreibung« Mit diesem Formular können Sie Ihr Projekt beschreiben.
- Geschäftsordnung des Sächsischen Bürgerpreises
- Amt24 – Sächsischer Bürgerpreis Informationen und Formulare zur Einreichung der Vorschläge