Wappen und Flaggen
Weiß und grün sind die Farben der Sächsischen Landesflagge. Das Sachsenwappen in schwarz und gold mit dem grünen Rautenkranz geht auf das unterelbisch-niedersächsische Herzogsgeschlecht der Askanier zurück, die im 11. Jahrhundert zwischen Harzvorland und Fläming lebten.
Landesflagge ohne Wappen
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen sind die Landesfarben Weiß und Grün. Die Landesflagge zeigt daher diese Farben. Die weiß-grüne Landesflagge ohne Wappen kann von jedermann frei verwendet werden.
- Artikel 2 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen Zur Verfassung des Freistaates Sachsen
Landesflagge mit Landeswappen - Landesdienstflagge
Die Landesflagge mit dem Landeswappen ist die Landesdienstflagge und darf grundsätzlich nur von den wappenführenden Stellen, mit Ausnahme der Mitglieder des Landtages und der Notare, verwendet werden.
- Wappenverordnung Weitere Informationen zur Dienstflagge in der Wappenverordnung des Freistaates Sachsen
Das Wappen des Freistaates Sachsen
Historisch
Das Sachsenwappen geht auf das unterelbisch-niedersächsische Herzogsgeschlecht der Askanier zurück, die im 11. Jahrhundert zwischen Harzvorland und Fläming lebten.
Als die Askanier 1422 ausstarben, verlieh der deutsche Kaiser Sigismund das Herzogtum und die Kur Sachsen an den Markgrafen Friedrich den Streitbaren von Meißen. Die Verleihung der Kur Sachsen gab ihm das Recht, als einer von sieben Fürsten den deutschen König zu wählen. Mit der Kur Sachsen ging auch das Wappen auf die Wettiner über und wanderte elbaufwärts, ebenso wie der Name »Sachsen« selbst.
Der 1918 gegründete Freistaat knüpfte direkt an das überlieferte sächsische Wappen mit schwarz-goldenem Balkenschild und Rautenband an. Im Jahr 1990 stellte sich auch das neu gegründete Bundesland Sachsen in diese heraldische Tradition.
Während die Verwaltung des Freistaates das Wappen in seiner schlichten, geraden Form nutzt, markiert der Landtag seine sächsische Herkunft mit einer barocken Version des Zeichens. Das Wappen kann auch mittig in die Sachsenfahne eingefügt werden.
Das Landessignet
Das Sächsische Staatswappen ist ein Hoheitszeichen. Es darf ausschließlich von ausgewählten Personen und Institutionen verwendet werden. Dazu zählen die Sächsische Staatsregierung, der Ministerpräsident, der Präsident und die Mitglieder des Sächsischen Landtages sowie Behörden, Gerichte und Notare des Freistaates Sachsen. Genaue Bestimmungen finden sich in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verwendung des Staatswappens.
Damit auch Verbände, Firmen, Vereine und andere private Institutionen ihre Zugehörigkeit zum Freistaat kennzeichnen können, hat die Sächsische Staatsregierung 1993 ein Landessignet herausgegeben. Dieses ist sowohl in Farbe als auch in schwarz/weiß verfügbar. Es darf von jedermann frei verwendet werden.
Manchen Nutzern war das Landessignet zu modern und schlicht. Die Sächsische Staatsregierung hat daher zum 1. Januar 2005 die Einführung eines weiteren Landessignets beschlossen. Das neue Signet hat einen stärkeren Bezug zum Sächsischen Staatswappen und steht nun neben dem bisherigen Landessignet zur freien Verfügung. Es kann ebenfalls in schwarz/weiß und in Farbe benutzt werden.
Die Flagge des Freistaates Sachsen
Weiß und grün sind die Farben der Sächsischen Landesflagge. Historisch gesehen ist sie recht jung. Am 22. Mai 1815 übergab Friedrich August I. während der Befreiungskriege Generalleutnant von Lecoq das Kommando über die sächsischen Truppen am Rhein. Damit es im Kampf keine Verwechslung mit anderen Kontingenten gäbe, sollte Lecoq das bis dahin weiße Hoheitszeichen an den Uniformen der Truppe mit einem breiten grünen Rand umgeben. Per Reskript am 16. Juni 1815 wurde von König Friedrich August I. die militärische Konkarde auch zur National-Konkarde Sachsens erklärt. Noch bevor der König mit seinen Soldaten in die Heimat zurückkehrte, hatte sich hier die Nachricht von den neuen Farben verbreitet. Als Friedrich August I. in Dresden einzog, stand die Stadt bereits in weiß-grünem Fahnenschmuck. Studenten hatten ihre Revers mit weiß-grünen Schleifen verziert. Soldaten trugen Hoheitszeichen in den neuen Farben und Beamte Ordensbänder an ihren Hüten. So wurden die frischen Farben nach den verlustreichen Befreiungskriegen zum Symbol für den Neuanfang.
Der Freistaat Sachsen übernahm 1918 die weiß-grüne Flagge vom untergegangenen Königreich. Seither wurde sie zweimal verdrängt: Die Nationalsozialisten ersetzten sie durch die Hakenkreuzfahne; nach der Auflösung des Landes Sachsen und der Einrichtung dreier Bezirke als Verwaltungseinheiten in der DDR wurde sie nach nur kurzer Nachkriegs-Renaissance gegen die Fahne der DDR ausgetauscht. Seit 1990 setzt die weiß-grüne Flagge ihre Tradition als sächsische Landesfahne wieder fort.
Weitere Informationen
- Verfassung des Freistaates Sachsen
- Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen
- Wappenverordnung
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die Beflaggung der Dienstgebäude im Freistaat Sachsen (VwV Beflaggung)