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Freistaat Sachsen, Staatsregierung und Verwaltung

Der Freistaat Sachsen blickt auf eine lange Geschichte zurück – beginnend mit seiner Gründung im Jahre 929 durch den Herzog von Sachsen König Heinrich I. über die Blütezeit der sächsischen Kultur bis hin zur friedlichen Revolution und der Neugründung Sachsens als Bundesland im Jahr 1990. Zahlreiche bekannte Persönlichkeiten wie Gotthold Ephraim Lessing, Johann Sebastian Bach, Clara und Robert Schumann kamen aus Sachsen und prägten die Welt.

Heute ist der Freistaat eine parlamentarische Demokratie mit einer komplexen Staatsverwaltung. Als oberste Staatsbehörden bezeichnet man die Staatsregierung, den Ministerpräsidenten und die Staatsministerien. Der sächsische Landtag wird von der sächsischen Bevölkerung gewählt und vertritt deren Interessen. Die Staatsregierung setzt seit Jahren den Schwerpunkt auf den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern.

Neben dem Aufbau und der Organisation der sächsischen Staatsregierung und seiner Verwaltungsorgane finden Sie auf den folgenden Seiten alles Wissenswerte über den Freistaat Sachsen und seine Geschichte.

Die Bezeichnung »Freistaat« verweist auf die demokratische Tradition Sachsens. Die Entsprechung des französischen Wortes »République« betont, dass das Land nicht von einem Souverän, sondern von seinen freien Bürgern regiert wird. Über einhundert Jahre war Sachsen Königreich. Davor war es Kurfürstentum, Herzogtum und Markgrafschaft.

Als nach Ende des Ersten Weltkriegs in Deutschland die Monarchie abgeschafft wurde, rief ein Arbeiter- und Soldatenrat am 10. November die »Republik Sachsen« aus. Drei Tage später dankte König Friedrich August III. ab. Die Bezeichnung »Republik« hatte nicht lange Bestand, und der deutsche Begriff »Freistaat« war bald erfolgreicher. Im Februar 1919 wurde die erste »Sächsische Volkskammer« gewählt. Als sie am 28. Februar das »Vorläufige Grundgesetz für den Freistaat Sachsen« verabschiedete, wurde die Bezeichnung amtlich. Auch die am 1.November 1920 beschlossene endgültige Verfassung behielt diesen Begriff bei.

Mit dem »Gesetz über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich« vom 31. März 1933 wurde der Freistaat abgeschafft und mit ihm die Regierungsform der parlamentarischen Demokratie. Auch in der DDR spielte der Freistaat keine Rolle. Das Landesgebiet wurde in drei Verwaltungsbezirke aufgeteilt. Erst nach der Friedlichen Revolution in Deutschland knüpfte man bei der Wiedereinführung der Länderstruktur im Jahr 1990 erneut an die demokratische Tradition des Freistaates an. Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der Freistaat Sachsen gegenüber anderen Bundesländern keine, wohl aber sehr viel ältere staatliche Traditionen.

Nach der Friedlichen Revolution in Deutschland wurde 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erneut die Länderstruktur eingeführt. Seitdem ist Sachsen wieder Freistaat. Bei der Ausarbeitung der Verfassung stützte sich der vom Landtag beauftragte Verfassungs- und Rechtsausschuss auf verschiedene Entwürfe. Den ersten legte im März 1990 die Dresdner »Gruppe« vor. Wenig später trat eine Arbeitsgruppe zusammen, die unter breiter Beteiligung der Bevölkerung den »Gohrischen Verfassungsentwurf« erstellte. Er wurde von den Fraktionen der CDU und der FDP in den Sächsischen Landtag eingebracht und von der Fraktion der SPD unterstützt. Parallel dazu kam der »Leipziger Hochschullehrerentwurf« zustande, den die Fraktionen Linke Liste/PDS und Bündnis 90/Grüne unterstützten.

Die heute gültige Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Am 5. Juni 1992 erfolgte die Verkündung der Verfassung, am 6. Juni 1992 trat sie in Kraft. In 122 Artikeln regelt die Verfassung die wichtigsten Fragen des Zusammenlebens der Menschen im Freistaat. Dazu gehören Themen wie die Grundrechte, der Landtag und die Staatsregierung, aber auch Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften.

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